Die besten Ideen haben ihren Preis
Die genannten Kosten gelten bei einer Einreichung bis spätestens 16. September 2019, 24.00 Uhr. Bei einer nachträglichen Einreichung oder bei Änderung bis 23. September 2019, z. B. Austausch von Exponaten, werden zusätzlich € 45,– netto Bearbeitungsgebühr pro Einreichung verrechnet.
Die Verrechnung erfolgt erst zum Einreichschluss und ist sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.
ACHTUNG: Einreichungen, die nicht bis zum 3. Oktober 2019 bezahlt wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen!
Ab sofort online einreichen unter: tirolissimo.submit.to
Über das Onlinetool von Tirolissimo könnt ihr jetzt augenblicklich starten und eure Arbeiten hochladen. Bitte allen Einreichungen eine Kurzbeschreibung (ohne Erwähnung der eigenen Agentur) hinzufügen, die neben dem Sujet auch noch folgende Angaben beinhaltet:
Alles korrekt?
Die Anmeldung muss für jede Einreichung einzeln erfolgen. Pro Kategorie sind max. 2 Dokumente (JPG, PDF oder andere) möglich. Alle Daten und Credits bitte sorgfältig ausfüllen – die Veröffentlichung der Arbeiten erfolgt anhand dieser Angaben!
Musterbeispiel?
Bei zusätzlicher Abgabe von Musterbelegen den Absender/ die Einreichnummer auf der Rückseite der Arbeit anbringen und abgeben. Im Einreichtool die Checkbox beim Projekt anklicken, die für Musterbelege vorgesehen ist. Somit sehen die Juroren gleich, dass etwas Haptisches mit eingereicht wurde.
Bis zum letzten Tag
Alle teilnehmenden Agenturen haben bis zum letzten Tag der Abgabe volle Einsicht in den aktuellen Stand ihrer Einreichungen. Sie können diese mit ihrem Zugang jederzeit ändern, ergänzen und bearbeiten.
Bedingungen akzeptiert?
Der/Die Einreichende erkennt die Ausschreibungs- und Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für abhandengekommene Arbeiten kann nicht gehaftet werden. Die nominierten Preisträger werden schriftlich verständigt. Die Wettbewerbsarbeiten können von den Einreichern in der Zeit vom 29. Oktober bis 8. November 2019 wieder abgeholt werden.
Wirtschaftskammer Tirol,
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, 5. Stock/Zi. M 515,
Wilhelm-Greil-Straße 7,
6020 Innsbruck.
Mo – Do: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 12:00 Uhr.
Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation garantiert durch ein 12-köpfiges Jurorenteam einen rechtmäßigen und unabhängigen Wahlvorgang. Dem Team sitzt ein unabhängiger Jurypräsident vor, welcher die Qualität der Bewertungen im Auge behält.
Ein Notar wird die Jurierung begleiten und den Ablauf bzw. die Übernahme der Listen mit Nominierten und Siegern kontrollieren und diese offiziell an den Fachgruppen-Geschäftsführer übergeben. So garantieren wir einen fairen und fehlerlosen Ablauf des Jurytages.
Alle Kreativen und Agenturen, die noch nie beim Tirolissimo eingereicht haben, erhalten eine kostenlose Einreichung und den damit verbundenen Eintritt zur Gala. Voraussetzung: Gewerbeanmeldung ab 2014. Die WILD CARD kann für jede Kategorie eingesetzt werden. Bei mehreren Einreichungen sind für weitere Kategorien die Anmeldegebühren laut Angabe zu bezahlen.
In den altehrwürdigen Gemäuern der Dogana, Congress Innsbruck,
findet am 29. Oktober 2019 die Tirolissimo Gala 2019 statt.
Eine exklusive Location für eine Veranstaltung der Extraklasse!
Alle Einreicher erhalten pro Einreichung eine kostenlose Eintrittskarte zur Tirolissimo Gala am 29. Oktober 2019. Alle Nominierten erhalten pro Nominierung eine weitere kostenlose Eintrittskarte. Die Eintrittskarten müssen per E-Mail unter info@tirolissimo.at bei der Wirtschaftskammer Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation zwischen 10. und 24. Oktober 2019 angefordert werden. Sie werden rechtzeitig per Post zugestellt oder an der Abendkasse hinterlegt. Der Anspruch auf nicht abgerufene reservierte Karten verfällt nach diesem Termin. Zusätzliche Eintrittskarten können um € 55,– (inkl. 20 % MWSt.) pro Stück erworben werden.
Mit der Einreichung werden die Richtigkeit der Angaben und die Zustimmung zur VerЪffentlichung – auch vonseiten des Auftraggebers – bestКtigt. Falsche oder unvollstКndige Angaben liegen im Verantwortungsbereich des/der Einreichenden und führen ggf. zur Aberkennung bereits verliehener Preise.
Für Rückfragen zur Einreichung steht Ihnen Herr Kur
Lorbek zur Verfügung: Tel.: 05 909 05 DW-1323,
E-Mail an: info@tirolissimo.at
ab sofort | Start | |
16. September | 24.00 Uhr | Einreichfrist |
26. September | 12.00 Uhr | Anmeldeschluss |
27. September | 08.30 Uhr | Wettbewerb |
07. Oktober | 13.30 Uhr | Präsentation |
10. Oktober | 18.00 Uhr | Live auf Facebook |
29. Oktober | 18.30 Uhr | Einlass |
Folgen Sie den Aktivitäten rund um den Tirolissimo 2019 in den sozialen Medien. Sie finden uns auf Facebook.com/tirolissimo und auf Instagram.com/tirolissimo.
ONLINE EINREICHEN UNTER: tirolissimo.submit.to
Es gelten die Regeln, die hier und auf der Webseite der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation veröffentlicht werden.
Der Tirolissimo versteht sich als Landespreis für Werbung und Marktkommunikation und wird von der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation veranstaltet. Für die Durchführung wird vom Fachgruppen Ausschuss eine ARGE beauftragt.
Je nach Kategorie werden bei den eingereichten Arbeiten die Idee, die Originalität, die handwerkliche Umsetzung, die fachliche Kompetenz und der messbare Erfolg bewertet.
Falsche oder unvollständige Angaben liegen im Verantwortungsbereich des/der Einreichenden und führen ggf. zur Aberkennung bereits verliehener Preise.
3.1 Einreichberechtigungen
Der/Die Ausführende muss Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, sein oder der Auftraggeber muss Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol sein. Eigenleistungen (Eigenwerbung) sind nur von Mitgliedern der Fachgruppe zum Wettbewerb zugelassen.
Ausnahmen zu diesen Regelungen müssen in der Kategoriebeschreibung des Call for Entries deutlich gemacht werden.
Die den Tirolissimo ausführende ARGE darf am Wettbewerb teilnehmen. Jurymitglieder oder die Firmen der Jurymitglieder sind von der Teilnahme jedoch ausgeschlossen.
3.2 Sammeleinreichung und Mehrfacheinreichung
Die Anmeldung muss für jede Einreichung einzeln erfolgen, Sammeleinreichungen sind nicht erlaubt. Eine Arbeit bzw. Teile aus einer Arbeit können in max. 3 Kategorien eingereicht werden.
3.3 Muster
Bei zusätzlicher Abgabe von Musterbelegen sind der Absender und die Einreichnummer, welche vom Einreichtool automatisch vergeben wird, auf der Rückseite der Arbeit anzubringen. Das Muster ist in der Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, abzugeben.
3.4 Die einreichende Firma darf in den Einreichungsunterlagen nicht kenntlich gemacht werden.
3.5 Die eingereichten Arbeiten müssen zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. August 2019 entstanden sein.
3.6 Rechteabtretung und Plagiate
Der/Die EinreicherIn erklärt sich damit einverstanden, dass Teile seiner/ihrer Arbeit im Zuge der Bewerbung und Durchführung des Tirolissimo durch die Fachgruppe öffentlich gemacht werden. Mit der Einreichung werden die Richtigkeit der Angaben und die Zustimmung zur Veröffentlichung – auch von Seiten des Auftraggebers – bestätigt.
Wenn es Idee und Umsetzung schon einmal gegeben hat, sind die Juroren berechtigt – unter konkreter Nennung der Originalarbeit – in der Jurysitzung darauf hinzuweisen. Kommt die Jury einstimmig zur Auffassung, dass die Arbeit ein Plagiat ist, wird sie – ohne Kostenrückerstattung – von dem Wettbewerb ausgeschlossen.
4.1 Die Jury nominiert pro Kategorie eine unbestimmte Zahl von Arbeiten.
4.2 Die Jury darf, wenn dies schriftlich begründet wird, in einzelnen Kategorien keine Nominierungen aussprechen. Diese schriftliche Begründung ist binnen 2 Werktagen nach Bekanntmachung der Nominierten auf der Webseite der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation zu veröffentlichen.
4.3 Wenn in einer Kategorie nominierte Arbeiten veröffentlicht werden, so muss es in dieser Kategorie auch einen Sieger geben. Kommt die Jury während der Jurysitzung, also vor der Veröffentlichung der Nominierten, zu dem Entschluss, dass es doch keinen Sieger gibt, so gibt es keine Nominierungen in dieser Kategorie und es tritt 4.2 in Kraft.
Die Jury wird vom Ausschuss der Fachgruppe in Zusammenarbeit mit der ARGE bestimmt. Bei der Zusammenstellung der Jury ist auf Diversität (siehe 5.1) zu achten.
5.1 Zusammenstellung der Jury
Bei der Zusammenstellung der Jury ist darauf zu achten, dass eine Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern herrscht. Nach Möglichkeit sollen 1 bis 2 Marketingverantwortliche namhafter Unternehmen eingebunden werden [1]. Es sollen ausreichend Jurymitglieder mit technischem/ fachlichem Know-how hinsichtlich der Kategorien vertreten sein. Mitglieder der Fachgruppe und ARGE-Mitarbeiter dürfen der Jury nicht angehören. Die Zuteilung der Juroren zu den Kategorien erfolgt durch die ARGE.
5.2 Jurypräsident
Die Fachgruppe ernennt einen Jurypräsidenten, ein Vorschlag der ARGE ist hierfür notwendig.
Für den Jurypräsidenten gelten folgende Regeln:
5.3 Öffentlichkeit der Jurysitzung
Alle Fachgruppenmitglieder werden per Newsletter eingeladen, als „stille Beobachter“ an der Jurysitzung teilzunehmen. 3 Plätze werden hierfür reserviert, d. h. es können während der Jurysitzung maximal 3 stille Beobachter teilnehmen, wobei diese wechseln dürfen (2 gehen hinaus, 2 andere dürfen hineingehen). Die stillen Beobachter müssen sich bei der Geschäftsstelle der Fachgruppe eine Woche vor der Jurysitzung anmelden.
Ausschussmitglieder dürfen zusätzlich, ohne vorherige Voranmeldung, als stille Beobachter teilnehmen. Nach Möglichkeit sollte vom Ausschuss immer mindestens 1 Mitglied als stiller Beobachter anwesend sein.
Alle stillen Beobachter haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu unterzeichnen. Es besteht die Möglichkeit, dass stille Beobachter über ihre Erfahrung bei der Jurierung, unter Rücksichtnahme auf die Verschwiegenheitsvereinbarung, ausschließlich auf der Webseite oder anderen Kommunikationskanälen der Fachgruppe berichten[2].
Stille Beobachter sind als solche klar für die Jury zu kennzeichnen.
5.4 Sollte zwischen einem Juror und einer eingereichten Arbeit ein Naheverhältnis bestehen, so hat der Juror dies zu melden und sich bei dieser Arbeit dem Jurierungsprozess zu enthalten.
5.5 Die Jury darf, ohne Absprache mit dem Einreicher, Arbeiten in andere Kategorien verschieben. Eine Rückzahlung oder Nachzahlung des Differenzbetrages der Kategorie-Einreichgebühr ist ausgeschlossen.
5.6 Die Jury kann einen Grand-Prix vergeben, wenn sie dies für gegeben erachtet.
[1] Es sollen also nicht ausführende Kreative, sondern Beauftragende eingebunden werden.
[2] Stille Beobachter dürfen nicht über eingereichte Arbeiten, Projekte oder Firmen berichten, sondern allgemein über ihre Erfahrung bezüglich der Jurierung.